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Stefan Grass
Leiter des Komitees Olympia-kritisches Graubünden

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Olympia quo vadis

Olympische Spiele - ein Auslaufmodell?

2019: Kaum jemand möchte noch Olympische Winterspiele. Das liegt auch an einem harten Gegner aus der Schweiz.

Stefan Grass im doppelpunkt

Olympia ist ein Auslaufmodell

2018: Seit den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 zeigt sich die fehlende Sinnhaftigkeit von solchen Sportgrossveranstaltungen im Alpenraum. Stefan Grass, Leiter des Komitees Olympiakritisches Graubünden, der seit 18 Jahren die Kandidaturen für Olympische Winterspiele in Graubünden für 2010, 2014, 2022 und 2026 erfolgreich bekämpfte, zieht Bilanz.

Tages Anzeiger

Der Spieleverderber

2018: Stefan Grass hat die Kandidatur für Olympische Spiele in Graubünden gebodigt. Jetzt soll er Sion 2026 verhindern.

Organisation von Olympischen Spielen und Grossanlässen: Verbesserung der Mitsprache von Bevölkerung und Parlament

19.02.2021

Die Organisation und die Durchführung von Olympischen Spielen und anderen Grossanlässen in der Schweiz erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Die Kommission ist überzeugt, dass die Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments in dieser Sache verbessert werden muss. (Medienmitteilung der Parlamentsdienste)

Deshalb hat sie mit 16 zu 6 Stimmen beschlossen, den Bundesrat zu ersuchen, in einem Bericht die hierfür notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzuschlagen, siehe Postulat 21.3022 «Mitsprache bei olympischen Spielen und anderen Mega-Events».

Im Weiteren hat sich die Kommission zum zweiten Mal mit der parlamentarischen Initiative 18.445 («Fakultatives Referendum für die Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund») befasst. Sie hält an ihrer Position fest und beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.

Stellungnahme des Bundesrates am 21.04.2021 zum Postulat 21.3022

Olympische Spiele wären mit Abstand die grösste je in der Schweiz durchgeführte Sportveranstaltung. Ausserhalb des Sports wäre allenfalls eine Weltausstellung als Mega-Event vergleichbar. Die Initiative für solche Grossprojekte entsteht meist auf regionaler und kantonaler oder interkantonaler Ebene. Dahinter steckt die Überzeugung, nachhaltige Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft auslösen und bleibende Werte schaffen zu können. Auf diesen Ebenen ist auch die unmittelbare Betroffenheit durch den Anlass am grössten. Entsprechend erfolgte bei sämtlichen bisherigen Kandidaturen der Einbezug der politischen Gremien und der Bevölkerung in erster Linie auf regionaler, kantonaler und interkantonaler Stufe.

Die Organisation und Durchführung Olympischer Spiele oder anderer Mega-Events in der Schweiz ist allerdings ohne das Engagement oder gar eine führende Rolle des Bundes nicht denkbar. Bundesrat und Parlament haben in jenen Fällen, in denen die Projekte die erforderliche Reife erreicht haben, die notwendigen Mittel bereitgestellt. Damit haben sie auch die Grundlagen geschaffen, die notwendigen staatlichen Garantien zur Unterstützung einer Kandidatur und zur geordneten Durchführung eines Anlasses abgeben zu können.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für einen solchen Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV). Soweit es sich um einen Sportanlass handelt, finden sich die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die beantragten Ausgaben in Artikel 68 Absatz 1 BV, der den Bund beauftragt, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG; SR 415) kann der Bund die Vorbereitung von internationalen Sportgrossanlässen fördern und koordinieren. Es muss sich um einen Anlass mit weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung handeln.

Der Bundesrat knüpft Anträge an das Parlament zur Unterstützung von Olympischen Spielen oder anderen Mega-Events an deren Übereinstimmung mit strategischen Zielen auf Bundesebene - insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeit in ökologischer, ökonomischer und sozialer Perspektive.

Aus Sicht des Bundesrates liegen die notwendigen Rechtsgrundlagen vor, die politischen Gremien auf allen staatlichen Ebenen und den Souverän in den betroffenen Gemeinden und Kantonen einbeziehen zu können. Die Zuständigkeiten auf Bundesebene sind klar geregelt. Die Grundsätze des Föderalismus und der Subsidiarität werden respektiert.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass den mit dem Postulat verbundenen Anliegen bereits heute ausreichend Rechnung getragen wird. Ein separater Bericht des Bundesrats erübrigt sich deshalb.

REFERENDUM FÜR DIE OLYMPISCHEN SPIELE

28.06.2019. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) empfiehlt die Einführung eines fakultativen Referendums für den Fall einer Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund. (Medienmitteilung der Parlamentsdienste)

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates spricht sich mit 15 zu 7 Stimmen für die parlamentarische Initiative 18.445 von Nationalrätin Silva Semadeni (SP, GR) aus. Mit diesem Beschluss unternimmt die Kommission einen ersten Schritt hin zu einer Änderung des Sportförderungsgesetzes (SpoFög), mit welcher eine allfällige Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund dem fakultativen Referendum unterstellt würde.

Die Bedeutung der Olympischen Spiele wird nicht in Frage gestellt. Unbestritten ist jedoch, dass ein solcher Grossanlass generell der breiten Zustimmung der betroffenen Bevölkerung bedarf. Da derartige Events aufgrund ihrer besonders hohen Kosten das ganze Land betreffen, erachtet es die Kommission als sinnvoll, sicherzustellen, dass sie von der Schweizer Bevölkerung mitgetragen werden.

Einige Kommissionsmitglieder haben die Initiative nicht unterstützt und kritisch darauf hingewiesen, dass die Einführung einer solchen Bestimmung das Organisationskomitee zwingen würde, die Details eines allfälligen Vorhabens bereits in der Sondierungsphase zu klären. Die Einführung dieser Regel würde die Schweiz gegenüber den konkurrierenden Ländern, die diese Hürde nicht nehmen müssen, benachteiligen.

 

OLYMPIA-ABSAGE – EIN GEWINN FÜR DIE DEMOKRATIE

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Kritik an GR2022

Das Bündner Volk hat rechtzeitig den Stecker gezogen!

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