Stefan Grass
Leiter des Komitees Olympia-kritisches Graubünden
2019: Kaum jemand möchte noch Olympische Winterspiele. Das liegt auch an einem harten Gegner aus der Schweiz.
2018: Seit den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 zeigt sich die fehlende Sinnhaftigkeit von solchen Sportgrossveranstaltungen im Alpenraum. Stefan Grass, Leiter des Komitees Olympiakritisches Graubünden, der seit 18 Jahren die Kandidaturen für Olympische Winterspiele in Graubünden für 2010, 2014, 2022 und 2026 erfolgreich bekämpfte, zieht Bilanz.
2018: Stefan Grass hat die Kandidatur für Olympische Spiele in Graubünden gebodigt. Jetzt soll er Sion 2026 verhindern.
Mauspfeil auf dem Titel zeigt Medium, Datum und Lead:
18.02.2013
Die Risiken für Olympia 2022 sind laut Bundesrat vertretbar. Das dürfte korrekt sein, jedoch nur in Bezug auf das operative Budget. Die Unwägbarkeiten lauern anderswo: bei den Investitionen, bei der Sicherheit und bei juristischen Fragen (Von Jörg Krummenacher in der NZZ).
300 Millionen will der Kanton Graubünden für die allfällige Durchführung Olympischer Winterspiele 2022 zur Seite legen, eine Milliarde Franken der Bundesrat, der zudem eine Defizitgarantie übernimmt. Graubünden hatte eine Defizitbeteiligung schon früh ausgeschlossen – per Grossratsbeschluss mit 116 zu 0 Stimmen. Der entsprechende Passus ist der Teil der Olympia-Botschaft, über die das Bündner Stimmvolk am 3. März abstimmen wird. Das operative Budget, das sich derzeit auf 2,46 Milliarden beläuft und dank der Bundesmilliarde «ausgeglichen» ist, enthält eine Reserve von 190 Millionen Franken, zudem kalkuliert es die Sponsoringeinnahmen sehr konservativ. Im Vergleich mit dem ausgewiesenen operativen Ergebnis der Winterspiele von Vancouver 2010, die bei einem Aufwand von umgerechnet 1,61 Milliarden Schweizerfranken ausgeglichen endeten, erscheint das Durchführungs-Budget für Olympia 2022 plausibel, das Defizitrisiko, wie der Bundesrat festhält, vertretbar.
Bund zahlt weitere Milliarde
Zu den reinen Durchführungskosten kommen aber Ausgaben für die Infrastruktur und die Sicherheit hinzu, die im operativen Budget nicht enthalten sind. Das Infrastruktur-Budget beläuft sich derzeit auf 1,55 Milliarden Franken, davon entfallen allein 1,04 Milliarden auf zwingend notwendige Investitionen ins Schienen- und Strassennetz. Seitens Graubündens sind 176 Millionen dafür reserviert. Der Bund müsste gemäss üblichem Verteiler 865 Millionen Franken übernehmen (gemäss Bündner Vorlage), gemäss Bundesrat wären es 791 Millionen Franken. Ein Teil der Investitionen ist ohnehin in den Planungen des Bundes enthalten, müsste aber vorgezogen werden. Zählte man auch noch wünschbare Investitionen hinzu, müsste der Bund über 1,5 Milliarden Franken zusätzlich aufwerfen.
Weitere 180 Millionen Franken budgetiert Graubünden als eigene Kosten für die Sicherheit, geht dabei aber bereits davon aus, dass die andern Kantone wie bei der Euro 2008 bereit sind, auf die Verrechnung ihrer Einsätze zu verzichten. Der Bundesrat beziffert die gesamten Sicherheitskosten mit 252 Millionen Franken. Der Einsatz der Armee wird mit 53 Millionen Franken verrechnet. Dass die Sicherheitskosten wie in Vancouver auf das Mehrfache des ursprünglichen Budgets ansteigen könnten, schliessen die Olympiapromotoren aus, wie deren Sprecher Christian Gartmann betont. Dank den Einsätzen während des WEF in Davos habe die Schweiz reichhaltige Erfahrung in diesem Bereich. Allerdings gehen die Berechnungen von einer «normalen» Sicherheitslage aus. Die Unsicherheit von Prognosen für 2022 lässt sich auch an der Feststellung in der Bündner Olympia-Botschaft ablesen, dass «sich zurzeit nicht angeben» lasse, «ob diese Reserven ausreichen werden».
Noch kaum thematisiert wurde eine juristische Frage: Sind Gesetzesänderungen nötig, um die Spiele in der Schweiz überhaupt durchführen zu können? Im Vordergrund stehen vom IOK verlangte Garantien des Gastgeberlandes zur Unterbindung sogenannter «Ambush-Aktivitäten» – Marketing aus dem Hinterhalt, Versuche also von Unternehmen, sich als Werbepartner von Olympia zu vermarkten, ohne allerdings Sponsor zu sein. Das IOK setzt jeweils den Schutz seiner Marke und seiner offiziellen Sponsoringpartner strikte durch. Dazu schreibt die Bündner Regierung in ihrer Botschaft: «Eine erste Prüfung des Bundes hat ergeben, dass die geltenden rechtlichen Grundlagen (Markenschutzgesetz, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) den vom IOK gewünschten umfassenden Schutz seiner Marken nur bedingt zulassen.» Deshalb werde ein temporäres Olympia-Schutzgesetz nach Modellen in Deutschland oder Grossbritannien in Erwägung gezogen.
Erhielte die Schweiz 2015 den Zuschlag für die Durchführung der Winterspiele, müsste unmittelbar danach, so die Bündner Botschaft, dem eidgenössischen Parlament ein entsprechender Erlass unterbreitet werden. Problematisch daran wäre, dass der Bundesrat bereits vor der Vergabe entsprechende Garantien gegenüber dem IOK abzugeben hätte.
Die Botschaft stützt sich auf juristische Abklärungen des Bundesamtes für Sport (Baspo). Zu einem andern Schluss kam indes das Schweizerische Institut für geistiges Eigentum (IGE), nachdem es vom Baspo um vertiefte Abklärungen gebeten worden war: Nach heutigem Kenntnisstand seien keine Gesetzesänderungen nötig, um die geforderten Garantien abgeben zu können – eine Einschätzung, wie sie Eingang in die Olympia-Botschaft des Bundesrats gefunden hat. Da es sich beim IGE um die Fachstelle für Fragen zum Immaterialgüterrecht handle, habe das Baspo seine Einschätzung revidiert, räumt dessen Sprecher Christoph Lauener ein. Leider sei vergessen worden, Graubünden über die veränderte Beurteilung zu informieren.
Fraglich bleibt, ob das IOK die Ansicht des IGE teilt. Im Vorfeld der Euro 2008 hatte bereits die Uefa eine Verschärfung des Gesetzes gefordert. Der Bundesrat gab eine Vernehmlassung in Auftrag, verzichtete dann aber darauf, eine explizite Passage gegen «Ambush-Aktivitäten» ins Gesetz aufzunehmen.